Der Entwurf der Verordnung über historische Fahrzeuge hat indirekt durch die für den 23. Juli angesetzten vorgezogenen Parlamentswahlen einen Kollateralschaden erlitten. Die Generaldirektion für Verkehr stellte jedoch klar, dass es sich nur um eine vorübergehende Unterbrechung des Prozesses handelt, der wieder aufgenommen wird, sobald sowohl das Abgeordnetenhaus als auch der Senat konstituiert sind, was im günstigsten Fall bis zum Ende des Sommers erwartet wird.
Auf diese Weise könnte der künftige Text im Januar 2024 das Licht der Welt erblicken, wenn die künftige spanische Regierung voll im Amt ist.
Die derzeit in Vorbereitung befindliche Verordnung sieht die Möglichkeit vor, dass Motorräder und Autos, die älter als 30 Jahre sind, eine normale Zulassung und einen aktuellen TÜV haben, gegen Zahlung einer offiziellen Gebühr als historische Fahrzeuge eingestuft werden können.
Außerdem wird ein vereinfachtes Verfahren für nicht zugelassene Fahrzeuge im Vergleich zum derzeitigen Verfahren eingeführt. So wird die Häufigkeit der Inspektionen bei Motorrädern von zwei auf vier Jahre erhöht, während die Periodizität der periodischen ITV für historische Fahrzeuge, unabhängig von ihrem Alter, sowie für Fahrzeuge, die vor 1950 hergestellt wurden, abgeschafft wird.
Die aufgrund der nationalen Wahlen eingefrorene Verordnung soll die Zulassung aller Fahrzeuge (Motorräder, Pkw, Mopeds…) vereinfachen, sofern sie älter als das gesetzliche Alter von 30 Jahren sind, um ein historisches Nummernschild zu erhalten.
Quelle: Agenturen